Jede Krankenkasse bietet eine Vielzahl von Zusatzversicherungen an. In Ihrem Leistungskatalog entscheidet sie in welchem Umfang Leistungen von Therapeuten vergütet werden, die das ASCA- und/oder EMR und/oder EGK Qualitätslabel tragen. Um Missverständnisse zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen sich vor Beginn einer Behandlung bei ihrer Versicherung zu erkundigen, ob und in welchem Umfang die Kosten von der Zusatzversicherung übernommen werden.
Voraussetzung für eine Vergütung ist in jedem Fall die Zusatzversicherung für alternative Medizin.